Vereinbarung, durch die der Geldwert einer Forderung auf einen bestimmten anderen Maßstab (zum Beispiel Preisentwicklung einer Ware) zwecks Schutz des Empfängers der Leistung gegen deren Entwertung bezogen wird.
Vereinbarung, durch die der Geldwert einer Forderung auf einen bestimmten anderen Maßstab (zum Beispiel Preisentwicklung einer Ware) zwecks Schutz des Empfängers der Leistung gegen deren Entwertung bezogen wird.