Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Sie stellt somit einen Gläubigerwechsel dar. Kreditnehmer tritt Forderungen, die er gegen einen Dritten hat, dem Kreditgeber zur Sicherstellung des eingeräumten Kredites ab. Grundsätzlich können nur verwertbare Rechte abgetreten und existente Forderungen bevorschusst werden. In der Regel werden Lieferungen und Leistungen auf Grund von vorgelegten Rechnungen abgetreten. Die Abtretung künftiger Forderungen zum Zeitpunkt der Abtretung sind nach dem Grundverhältnis und der Person des Schuldners bestimmbar (z. B. Auftragszession).