KWG
Abkürzung für: Kreditwesengesetz
Abkürzung für: Kreditwesengesetz
Anleihen mit kurzer (Rest-)Laufzeit. Die Kurse reagieren nur schwach auf Änderungen des Zinsniveaus.
Zusatzinformation zu den Börsekursen, die der genaueren Kennzeichnung der Marktlage dienen. Dazu zählen eB für ex Bezugsrecht, eD für ex Dividende.
Kursrisiko ist die Schwankung eines Wertpapieres, einer Option oder auch eines Terminkontraktes oder Fonds.
Siehe auch Spekulationsgewinn.
Das KGV ist eine Kennziffer in der Aktienanalyse und sagt aus. wie oft der Gewinn je Aktie im aktuellen Kurs enthalten ist. Ein Vergleich des KGVs mit dem durchschnittlichen KGV eines Aktienmarktes ermöglicht eine Einschätzung der Bewertung eines Unternehmens. Desto niedriger das KGV ist desto günstiger ist ein Unternehmen bewertet. Stark wachsende Unternehmen (Growth Stocks) weisen meist höhere KGVs als der Gesamtmarkt auf.
Börsenkurs
Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers, der zum Bezug der fälligen Erträgnisse oder der Ausübung sonstiger Rechte (Bezugsrechte) berechtigt.
Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabefrist. oder Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Obligationen vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen.
Versicherung zum Schutz vor Risken im Zusammenhang mit der Vergabe eines Kredites.