K

KWG

Abkürzung für: Kreditwesengesetz

Kurzläufer

Anleihen mit kurzer (Rest-)Laufzeit. Die Kurse reagieren nur schwach auf Änderungen des Zinsniveaus.

Kurszusätze

Zusatzinformation zu den Börsekursen, die der genaueren Kennzeichnung der Marktlage dienen. Dazu zählen eB für ex Bezugsrecht, eD für ex Dividende.

Kursrisiko

Kursrisiko ist die Schwankung eines Wertpapieres, einer Option oder auch eines Terminkontraktes oder Fonds.

Kursgewinne aus Verkäufen eines Fonds

Siehe auch Spekulationsgewinn.

Kurs-Gewinn-Verhältnis

Das KGV ist eine Kennziffer in der Aktienanalyse und sagt aus. wie oft der Gewinn je Aktie im aktuellen Kurs enthalten ist. Ein Vergleich des KGVs mit dem durchschnittlichen KGV eines Aktienmarktes ermöglicht eine Einschätzung der Bewertung eines Unternehmens. Desto niedriger das KGV ist desto günstiger ist ein Unternehmen bewertet. Stark wachsende Unternehmen (Growth Stocks) weisen meist höhere KGVs als der Gesamtmarkt auf.

Kurs

Börsenkurs

Kupon

Zins- oder Dividendenschein eines Wertpapiers, der zum Bezug der fälligen Erträgnisse oder der Ausübung sonstiger Rechte (Bezugsrechte) berechtigt.

Kündigung

Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabefrist. oder Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Obligationen vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen.

Kreditversicherung

Versicherung zum Schutz vor Risken im Zusammenhang mit der Vergabe eines Kredites.